Informationen zum Zertifizierungsausschuss
Die Ausschussmitglieder des Ausschusses zur Zertifizierungsentscheidung (Zertifizierungsausschuss) entscheiden über die Erteilung, Verweigerung, Aufrechterhaltung, Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs, Erneuerung, Aussetzung oder Wiederherstellung oder Zurückziehung der Zertifizierung.
Durch den Zertifizierungsausschuss werden Beschwerden bearbeitet. Siehe hierzu auch unter „Öffentliche Aussagen“ unter „Einspruch und Beschwerde“. Eine Beschwerde kann mündlich oder schriftlich bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden.